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Japan Visum für Deutsche: 90 Tage visumfrei, Working Holiday

Letzte Aktualisierung:2026.10.26

Brauchen Deutsche für Japan ein Visum? Der Artikel erklärt Visumfreiheit, Verlängerung bis sechs Monate, Working Holiday und die Wohnungssuche für längere Aufenthalte.

Inhaltsverzeichnis

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Das Wichtigste vorab
  • Deutsche brauchen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage kein Visum; bei der Einreise werden 90 Tage gewährt.
  • Bis zu 6 Monate sind möglich, wenn Sie vor Ablauf der 90 Tage beim regionalen Einwanderungsamt eine Verlängerung beantragen.
  • Arbeiten ist nur mit passendem Aufenthaltsstatus erlaubt, zum Beispiel mit dem Working Holiday Visum (18 bis 30 Jahre).
  • Wohnen können Sie ab einem Monat in einem möblierten Apartment, auch während eines visumfreien Aufenthalts.

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Brauchen Deutsche ein Visum für Japan?

Für Reisen als Tourist oder Besucher brauchen Deutsche kein Visum. Das japanische Außenministerium führt Deutschland auf der Liste der Länder und Regionen mit Visumbefreiung für den Kurzaufenthalt; insgesamt sind es 74. Bei der Einreise wird in der Regel ein Aufenthalt von 90 Tagen gewährt. Dasselbe gilt für Österreich und die Schweiz.

Der Kurzaufenthalt deckt Tourismus, Besuche bei Freunden und Familie sowie Geschäftstreffen ab. Bezahlte Arbeit ist damit nicht erlaubt. Wer in Japan arbeiten möchte, benötigt dafür einen passenden Aufenthaltsstatus. Die Einzelheiten erklärt die Botschaft von Japan in Deutschland.

Quelle: Außenministerium Japan (MOFA), Visumbefreiung für Kurzaufenthalte (Stand: Oktober 2026)

Länger als 90 Tage: Verlängerung bis 6 Monate

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gilt eine Besonderheit: Nach der bilateralen Vereinbarung zur Visumbefreiung sind Aufenthalte bis zu 6 Monate möglich. Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, muss aber vor Ablauf der 90 Tage beim regionalen Einwanderungsamt (Regional Immigration Services Bureau) eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen. Ohne diesen Antrag endet der Aufenthalt nach den gewährten 90 Tagen.

Planen Sie den Termin deshalb früh ein, am besten schon in den ersten Wochen nach der Ankunft. Welche Unterlagen das Amt verlangt, erfahren Sie bei der Behörde selbst.

Quelle: Außenministerium Japan (MOFA), Hinweis 8 zur Visumbefreiung (Stand: Oktober 2026)

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Übersicht: Welcher Aufenthalt braucht welchen Status?

ZweckVisum nötig?DauerArbeiten erlaubt?Quelle
Tourismus, Besuch, GeschäftstreffenNein, visumfrei90 Tage bei EinreiseNeinMOFA
Kurzaufenthalt mit VerlängerungNein, aber Verlängerungsantrag vor Ablauf der 90 TageBis zu 6 MonateNeinMOFA
Working HolidayJa, Antrag bei der Botschaft oder dem KonsulatSiehe Angaben der BotschaftJa, als Nebentätigkeit zur Finanzierung des AufenthaltsMOFA
Studium, SprachschuleIn der Regel ja, meist mit Eligibility-Bescheinigung (COE)Je nach Schule und StatusBeim Status klärenBotschaft
Arbeit in einem UnternehmenJa, Arbeitsstatus (zum Beispiel Ingenieur / Geisteswissenschaften / Internationale Dienstleistungen)Je nach StatusJa, im Rahmen des StatusEinwanderungsbehörde

Quelle: MOFA, MOFA Working Holiday, Einwanderungsbehörde (ISA) (Stand: Oktober 2026)

Ob ein Status für Ihre persönliche Situation infrage kommt, entscheiden die Behörden. Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft von Botschaft oder Einwanderungsbehörde.

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Working Holiday Visum Japan: Voraussetzungen

Japan und Deutschland haben seit 2000 ein Working-Holiday-Abkommen. Für Deutschland gibt es keine jährliche Obergrenze für die Zahl der Visa. Das Programm richtet sich an Menschen, die vor allem Land und Leute kennenlernen möchten. Eine Arbeit dient dabei nur dazu, den Aufenthalt mitzufinanzieren.

  • Alter: 18 bis 30 Jahre bei der Antragstellung.
  • Keine Kinder oder Angehörigen: Sie dürfen keine Kinder oder abhängigen Familienmitglieder mitbringen.
  • Unterlagen und Mittel: gültiger Reisepass, Rückflugticket oder die Mittel dafür, ausreichend Geld für die Anfangszeit.
  • Gesundheit: Sie müssen in guter gesundheitlicher Verfassung sein.
  • Wiederholung: Seit dem 1. Januar 2025 können deutsche Staatsangehörige das Programm in Japan zweimal im Leben nutzen.

Den Antrag stellen Sie bei der japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat in Deutschland. Die Hinweise finden Sie auf der Seite der Botschaft zum Working Holiday Visum. Nach dem Einzug in eine Wohnung müssen Sie Ihre Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Rathaus oder Bezirksamt melden. Zu Kosten und Unterkunft lesen Sie auch Work and Travel Japan: Kosten und Unterkunft.

Quelle: Außenministerium Japan (MOFA), Working Holiday (Stand: Oktober 2026)

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Studium, Sprachschule oder Arbeit

Für ein Studium, eine Sprachschule oder eine Arbeitsstelle reicht der visumfreie Aufenthalt nicht aus. In der Regel beantragt die Schule oder das Unternehmen in Japan zunächst eine Eligibility-Bescheinigung (Certificate of Eligibility, COE). Mit diesem Dokument beantragen Sie anschließend das Visum bei der Botschaft. Für Arbeitsstellen informiert die Einwanderungsbehörde (ISA) über den Status für Ingenieure sowie für Fachkräfte in Geisteswissenschaften und internationalen Dienstleistungen.

Ausführlich zur Schulwahl lesen Sie Sprachschule in Japan. Wer dauerhaft nach Japan ziehen möchte, findet die Wege im Überblick in Nach Japan auswandern: Visum, Kosten und erste Wohnung.

Vor der Einreise: Pass, Visit Japan Web, Rückflug

  • Reisepass: Prüfen Sie die Gültigkeit rechtzeitig vor der Reise. Die aktuellen Einreisebedingungen nennt die Botschaft von Japan in Deutschland.
  • Rückreise: Planen Sie Rück- oder Weiterreise so, dass sie in die erlaubte Aufenthaltsdauer passt.
  • Visit Japan Web: Über Visit Japan Web, den offiziellen Online-Dienst der japanischen Digitalagentur, können Sie Angaben für Einwanderung und Zoll vor der Ankunft erfassen. Viele suchen danach als „Japan Einreise Formular“.
  • Unterkunft: Klären Sie vor dem Abflug, wo Sie die ersten Wochen oder Monate wohnen.

Quelle: Visit Japan Web, Digitalagentur Japan (Stand: Oktober 2026)

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Zeitplan: Was Sie wann erledigen

Die Reihenfolge hängt davon ab, wie Sie einreisen. Die folgende Übersicht zeigt zwei häufige Fälle.

Visumfrei einreisen und bis zu 6 Monate bleiben

  1. Vor dem Abflug: Reisepass prüfen, Rückreise planen, Unterkunft für die gesamte Zeit klären und bei Bedarf Visit Japan Web nutzen.
  2. Bei der Einreise: Ihnen werden in der Regel 90 Tage gewährt. Notieren Sie sich das Datum, bis zu dem Sie ohne Verlängerung bleiben dürfen.
  3. Vor Tag 90: Beantragen Sie die Verlängerung beim regionalen Einwanderungsamt. Wer erst nach Ablauf der 90 Tage handelt, hat die Frist verpasst.

Mit Working Holiday Visum einreisen

  1. In Deutschland: Antrag bei der japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat stellen. Alter, Reisepass, Rückflug oder dessen Finanzierung und Mittel für die Anfangszeit sind die Kernpunkte.
  2. Vor dem Abflug: Die Wohnung für die ersten Wochen sichern. Mit einer festen Adresse fällt der Start deutlich leichter.
  3. Nach dem Einzug: Die Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Rathaus oder Bezirksamt melden.

In beiden Fällen gilt: Die Fristen setzt die Behörde, nicht Ihr Vermieter oder Ihre Unterkunft. Prüfen Sie Termine und Unterlagen deshalb immer direkt bei der zuständigen Stelle. Gerade bei einem Aufenthalt von mehreren Monaten lohnt es sich, die Unterkunft nicht erst nach der Ankunft zu suchen, weil Sie sonst zusätzlich zur Behördenfrist auf Besichtigungen und Vertragsabschlüsse warten.

Quelle: MOFA, Visumbefreiung und MOFA, Working Holiday (Stand: Oktober 2026)

Wohnen bei einem Aufenthalt von 1 bis 6 Monaten

Bei einem Aufenthalt von mehreren Monaten stellt sich schnell die Frage nach der Unterkunft. Hotels und Ferienwohnungen sind dafür oft keine praktische Lösung: Eine eigene Küche fehlt häufig, und die Kosten summieren sich über Wochen. Ein regulärer Mietvertrag passt ebenfalls selten. Auf dem regulären Markt fallen Kaution und Schlüsselgeld oft je etwa eine Monatsmiete an, dazu die Maklergebühr. Die Wohnungen sind meist leer, Möbel und Geräte müssen Sie selbst besorgen.

XROSS HOUSE vermietet möblierte Apartments: eine eigene Wohnung mit Küche und Bad, Möbel und Haushaltsgeräte sind vorhanden. Sie reisen mit dem Koffer an. XROSS HOUSE nimmt Mieter mit jedem Aufenthaltsstatus auf, auch bei einem visumfreien Kurzaufenthalt, mit Working Holiday, als Student oder mit Arbeitsvisum.

  • Geringe Anfangskosten: Beim Einzug fällt nur die Anfangsgebühr an. Sie beträgt 30.000 ¥ mit der aktuellen Aktion (regulär 50.000 ¥). Kaution und Maklergebühr entfallen. Beim Auszug fallen Auszugskosten an; die Beträge nennt Ihr Angebot vorab. Bei manchen Aktionen gilt eine Mindestmietdauer, auch das steht im Angebot.
  • Flexible Dauer: Sie können ab einem Monat mieten und mit einem Monat Vorlauf kündigen. Manche Aktionen sind an eine Mindestdauer gebunden; prüfen Sie die Bedingungen in Ihrem Angebot.
  • Online aus dem Ausland: Der Vertrag lässt sich online abschließen. Sie können sich etwa einen Monat vor dem Einzug anmelden; der früheste Einzug ist 7 Tage nach der Anfrage.
  • Betreuung in mehreren Sprachen: Das Team berät auf Japanisch, Englisch, Chinesisch, Koreanisch und weiteren Sprachen.

Die Mieten unterscheiden sich je nach Gegend. Mehr zur Wahl des Viertels finden Sie in Wohnung mieten in Japan als Ausländer, zu den Lebenshaltungskosten in Durchschnittsgehalt und Lebenshaltungskosten in Japan. Es gibt auch Apartments nur für Frauen.

Bürge und Mietbürgschaftsgesellschaft

  • Kein persönlicher Bürge: Bei XROSS HOUSE brauchen Sie keinen persönlichen Bürgen.
  • Mietbürgschaftsgesellschaft: Bei einem Vertrag auf eigenen Namen ist grundsätzlich der Beitritt zu einer Mietbürgschaftsgesellschaft nötig. Eine einmalige Gebühr und ein monatlicher Beitrag kommen zu den Anfangskosten hinzu; die Beträge nennt Ihr Angebot.
  • Alles im Voraus: Zahlen Sie die Kosten vom Einzug bis einschließlich der Auszugskosten beim Einzug komplett im Voraus, brauchen Sie keine Mietbürgschaftsgesellschaft.

Bitten Sie vor der Unterschrift um ein schriftliches Angebot mit allen Kosten für Einzug, Monat und Auszug. Aktuelle Angaben stehen auf der Seite zu den Gebühren.

Bürgschaft und Anfangskosten im Angebot prüfen lassen

Häufige Fragen zum Japan Visum (FAQ)

Wie lange darf ich als Deutscher ohne Visum in Japan bleiben?

Bei der Einreise werden Ihnen in der Regel 90 Tage gewährt. Für Deutschland sind bis zu 6 Monate möglich, wenn Sie vor Ablauf der 90 Tage eine Verlängerung beim regionalen Einwanderungsamt beantragen.

Kann ich die 90 Tage auf 6 Monate verlängern?

Ja, nach der Vereinbarung mit Deutschland sind bis zu 6 Monate vorgesehen. Der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der 90 Tage beim Einwanderungsamt gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Behörde.

Darf ich mit dem visumfreien Aufenthalt arbeiten?

Nein. Der Kurzaufenthalt gilt für Tourismus, Besuche und Geschäftstreffen. Für bezahlte Arbeit brauchen Sie einen Arbeitsstatus oder ein Working Holiday Visum. Auskunft gibt die Botschaft von Japan in Deutschland.

Bis zu welchem Alter gibt es das Working Holiday Visum?

Sie müssen bei der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Zusätzlich gelten Anforderungen wie ein gültiger Reisepass, Mittel für die Anfangszeit und gute Gesundheit.

Kann ich zweimal Working Holiday in Japan machen?

Seit dem 1. Januar 2025 können deutsche Staatsangehörige das Working Holiday Programm in Japan zweimal im Leben nutzen. Grundlage ist die Angabe des Außenministeriums, Stand 1. April 2026.

Kann ich mit visumfreiem Aufenthalt eine Wohnung mieten?

Bei XROSS HOUSE ja. Es nimmt Mieter mit jedem Aufenthaltsstatus auf, auch bei einem visumfreien Kurzaufenthalt. Mieten können Sie ab einem Monat. Bei einem Vertrag auf eigenen Namen ist grundsätzlich der Beitritt zu einer Mietbürgschaftsgesellschaft nötig, mit Gebühr zu Beginn und Monatsbeitrag. Wer die Kosten bis einschließlich der Auszugskosten beim Einzug komplett vorauszahlt, braucht keine Mietbürgschaftsgesellschaft.

Muss ich die Wohnung vor der Einreise buchen?

Nötig ist das nicht, aber praktisch. Bei XROSS HOUSE können Sie sich etwa einen Monat vor dem Einzug anmelden und den Vertrag online abschließen. Der früheste Einzug ist 7 Tage nach der Anfrage. Weitere Antworten stehen auf der FAQ-Seite.

Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Japan stellen

Fazit

Deutsche reisen für bis zu 90 Tage ohne Visum nach Japan. Mit einer rechtzeitig beantragten Verlängerung sind bis zu 6 Monate möglich. Wer arbeiten, studieren oder länger bleiben möchte, braucht den passenden Status; für junge Erwachsene von 18 bis 30 Jahren ist das Working Holiday Visum der übliche Weg. Klären Sie Visumfragen direkt bei Botschaft und Einwanderungsbehörde und planen Sie die Unterkunft früh.

Wenn Sie für ein paar Monate nach Japan kommen, unterstützt XROSS HOUSE Sie bei der Wohnungssuche. Nennen Sie uns Ihren Starttermin, dann schlagen wir passende Möglichkeiten vor.

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