Bei Work and Travel in Japan ist nicht das Visum der teuerste Posten, sondern die Unterkunft. Eine reguläre japanische Mietwohnung verlangt einen in Japan ansässigen Bürgen, eine Kaution und eine nicht erstattungsfähige Einmalzahlung an den Vermieter — und sie wird vollständig unmöbliert übergeben. In einer möblierten Wohnung liegen die Einzugskosten dagegen bei festen 30.000 ¥, die Monatsmiete beginnt bei 50.000 ¥. Nachfolgend die vollständige Kostenaufstellung und die Vertragsbedingungen.
Die Kernpunkte vorab
- Der Engpass ist die Unterkunft, nicht das Visum. Ohne in Japan ansässigen Bürgen ist der reguläre Mietmarkt für Neuankömmlinge praktisch verschlossen.
- Die Einzugskosten entscheiden über das Startbudget, nicht die Monatsmiete. Auf dem regulären Markt fallen Kaution, eine nicht erstattungsfähige Zahlung an den Vermieter, Maklergebühr sowie die komplette Möblierung an.
- Verpflichten Sie sich nicht auf zwei Jahre. Reguläre japanische Mietverträge laufen üblicherweise zwei Jahre — bei einem Aufenthalt von maximal zwölf Monaten ist das unpassend.
- Rechnen Sie in Gesamtkosten pro Monat, nicht in Kaltmiete. Eine niedrige Miete mit variablen Nebenkosten kann teurer ausfallen als eine höhere Pauschalmiete.
- Visumsbedingungen ausschließlich bei offiziellen Stellen prüfen. Dazu unten mehr.
Schritt 1: Visumsbedingungen bei den zuständigen Stellen klären
Das Working-Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und Japan regelt Altersgrenzen, geforderte Nachweise und das Antragsverfahren. Diese Bedingungen werden von staatlicher Seite festgelegt und ändern sich von Jahr zu Jahr.
Aus diesem Grund nennen wir hier bewusst keine Zahlen: Ein veralteter Betrag oder ein falsch übernommenes Kriterium kann Ihren Antrag kosten. Verbindlich sind allein das japanische Außenministerium und die Japanische Botschaft in Deutschland beziehungsweise das für Sie zuständige Generalkonsulat.
Was wir als Betreiber von Unterkünften belastbar darstellen können, sind die tatsächlichen Wohnkosten vor Ort. Darum geht es im Folgenden.
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Schritt 2: Warum der reguläre Mietmarkt ausfällt
| Anforderung auf dem regulären Mietmarkt | Konsequenz für Work and Travel |
|---|---|
| In Japan ansässiger Bürge | Bei Ankunft nicht vorhanden. Das ist das Haupthindernis. |
| Kaution | Bindet unmittelbar nach Ankunft einen erheblichen Betrag. |
| Nicht erstattungsfähige Einmalzahlung an den Vermieter | Wird ohne Gegenleistung fällig und nicht zurückerstattet. |
| Maklergebühr | Kommt zusätzlich bei Vertragsabschluss hinzu. |
| Unmöblierte Übergabe | Kühlschrank, Bett, Waschmaschine, Leuchten und Vorhänge sind vollständig anzuschaffen. |
| Laufzeit von in der Regel zwei Jahren | Passt nicht zu einem auf zwölf Monate begrenzten Aufenthalt. |
In Summe sind das mehrere Monatsmieten, die vor der ersten Übernachtung anfallen — die Möblierung noch nicht eingerechnet.
Schritt 3: Die monatlichen Wohnkosten
Die folgenden Beträge sind die Einstiegspreise bei XROSS HOUSE. Die Mieten variieren je nach Stadt, Lage und Wohnfläche und verändern sich mit dem verfügbaren Bestand.
| Wohnform | Miete ab | Gemeinschaftskosten | Servicepauschale | Energie und WLAN | Gesamt pro Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| Möblierte Wohnung (eigene Küche, eigenes Bad) | 50.000 ¥ | entfällt | 1.500 ¥ | separat anzumelden, alternativ Komplettpaket für 15.000 ¥ | rund 51.500 ¥ zzgl. Energie, mit Komplettpaket rund 66.500 ¥ |
| Share House, Einzelzimmer (Wohngemeinschaft japanischer Prägung: abschließbares Zimmer, gemeinsame Küche, Bad und Wohnbereich) | 40.000 ¥ | 15.000 ¥ | 1.500 ¥ | in den Gemeinschaftskosten enthalten | rund 56.500 ¥ |
| Share House, halbprivates Zimmer | 31.000 ¥ | 15.000 ¥ | 1.500 ¥ | enthalten | rund 47.500 ¥ |
| Share House, Mehrbettzimmer | 24.800 ¥ | 15.000 ¥ | 1.500 ¥ | enthalten | rund 41.300 ¥ |
| SA-XROSS (möbliertes Einzelzimmer, geteilte Sanitärbereiche, kein Gemeinschaftswohnzimmer) | 40.000 ¥ | 15.000 ¥ | 1.500 ¥ | enthalten | rund 56.500 ¥ |
Wichtige Abgrenzung. Im Share House und bei SA-XROSS decken die Gemeinschaftskosten von 15.000 ¥ Wasser, Strom, Gas, WLAN und Verbrauchsmaterial der Gemeinschaftsflächen ab — die monatliche Belastung steht damit im Voraus fest. In der möblierten Wohnung entfallen die Gemeinschaftskosten, dafür sind Strom, Gas und Wasser auf Ihren Namen anzumelden und werden gesondert abgerechnet; WLAN ist nicht enthalten. Wer die Anmeldung auf Japanisch scheut, kann eine kostenlose Vermittlung an einen Dienstleister nutzen oder das Komplettpaket für 15.000 ¥ monatlich wählen, bei dem die Verträge übernommen werden.
Auch die Altersgrenzen unterscheiden sich: möblierte Wohnungen stehen Bewohnern von 18 bis 59 Jahren offen, Share Houses und SA-XROSS von 18 bis 39 Jahren.
Ein Betrag kommt zu diesen Summen hinzu. Bei einem Vertrag auf eigenen Namen ist der Beitritt zu einer Mietbürgschaftsgesellschaft verpflichtend; dafür fallen eine einmalige Gebühr zu Beginn und ein monatlicher Beitrag an, die in der Spalte oben nicht enthalten sind. Die Höhe hängt vom gewählten Tarif ab und wird Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.
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Schritt 4: Einzugs- und Auszugskosten vollständig
Alle Beträge stehen vorab fest. Es gibt keine nachgelagerten Positionen.
| Position | Share House | Möblierte Wohnung |
|---|---|---|
| Einzugskosten | 30.000 ¥ | 30.000 ¥ im Rahmen der laufenden Aktion (regulär 50.000 ¥) |
| Kaution | keine | |
| Einmalzahlung an den Vermieter | keine | |
| Maklergebühr | keine | |
| In Japan ansässiger Bürge | nicht erforderlich | |
| Verwaltungsgebühr bei Kündigung | 16.500 ¥ | 55.000 ¥ |
| Vertragsstrafe bei vorzeitigem Auszug | keine, bei Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat | |
| Gebühr bei Vertragsverlängerung | 11.000 ¥ | 22.000 ¥ |
Der einzige Posten, den wir auf dieser Seite nicht beziffern. Bei einem Vertrag auf eigenen Namen ist der Beitritt zu einer Mietbürgschaftsgesellschaft verpflichtend — sie tritt an die Stelle des in Japan ansässigen Bürgen, über den Sie nicht verfügen. Dabei fallen eine einmalige Gebühr zu Beginn und ein monatlicher Beitrag an, die zu den oben genannten Beträgen hinzukommen. Die Höhe hängt vom gewählten Tarif ab, deshalb steht sie nicht in der Tabelle: Sie erhalten den genauen Betrag, sobald Sie uns kontaktieren, und bevor Sie sich vertraglich binden. Es ist die einzige variable Position — alle übrigen Beträge dieser Seite stehen fest.
Für einen befristeten Aufenthalt relevant: Der Wechsel zwischen Unterkünften ist kostenfrei, auch über Präfekturgrenzen hinweg und in eine andere Zimmerkategorie. Konkret entfallen zwei Posten: die Verwaltungsgebühr für die Kündigung der bisherigen Unterkunft und die Einzugskosten der neuen. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Der Wechsel setzt ein zu Ihren Terminen tatsächlich freies Zimmer voraus, und bei einem Vertrag auf eigenen Namen prüft die Mietbürgschaftsgesellschaft erneut, wobei deren einmalige Gebühr erneut anfallen kann.
Schritt 5: Vertragsbedingungen und Fristen
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Vertragsform | Befristeter Mietvertrag über ein Jahr |
| Mindestmietdauer | Ein Monat |
| Kündigungsfrist | Ein Monat. Die Miete läuft bis zum Ablauf dieser Frist weiter, daher empfiehlt sich die Kündigung einen Monat vor dem gewünschten Auszugstermin. |
| Vertragsabschluss | Vollständig online, Besichtigung auf Wunsch digital, Abschluss auch aus dem Ausland möglich |
| Frühester Einzug | Sieben Tage nach Bewerbung, sofern ein Zimmer frei ist |
| Vorabreservierung | Etwa einen Monat vor Einzugstermin, ohne Miete für die Wartezeit |
Sie müssen also weder ein Jahr im Voraus entscheiden noch bis nach der Landung warten.
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Share House oder möblierte Wohnung?
| Kriterium | Share House | Möblierte Wohnung |
|---|---|---|
| Monatliche Belastung | pauschal, im Voraus bekannt | Grundbetrag niedriger, Energiekosten variabel |
| Privatsphäre | eigenes Zimmer, geteilte Gemeinschaftsflächen | vollständig, eigene Küche und eigenes Bad |
| Soziale Kontakte | Gemeinschaftsraum, international gemischte Bewohnerschaft | eigenständig aufzubauen |
| WLAN | in den Gemeinschaftskosten enthalten | nicht enthalten, separat anzumelden |
| Altersgrenze | 18 bis 39 Jahre | 18 bis 59 Jahre |
| Planbarkeit der Kosten | hoch | abhängig vom Verbrauch, sofern nicht Komplettpaket |
Unter den Bewohnern aus Deutschland überwiegt die möblierte Wohnung deutlich. Ein verbreitetes Muster: die ersten Monate im Share House, um anzukommen und Kontakte zu knüpfen, danach der Wechsel in eine eigene Wohnung — durch den kostenfreien Wechsel ohne finanziellen Nachteil.
Die tatsächlich verfügbaren Zimmer finden Sie unter möblierte Wohnungen und Share Houses oder in der Gesamtübersicht mit Mietpreisen.
Welche Stadt?
Tokio bietet den größten Arbeitsmarkt und die größte Auswahl an Stadtteilen, zugleich die höchsten Mieten. Osaka erreicht ein vergleichbares Maß an Infrastruktur bei spürbar niedrigeren Wohnkosten. Nagoya, Kyoto, Kobe, Fukuoka und Sapporo sind ruhigere und meist günstigere Standorte.
XROSS HOUSE betreibt Unterkünfte in rund einem Dutzend Präfekturen von Hokkaido bis Fukuoka, der Bestand wächst monatlich. Da der Wechsel zwischen Unterkünften kostenfrei ist, legt die Entscheidung für eine Stadt Sie nicht dauerhaft fest.
Wie sich Mietniveau und Einkommen zueinander verhalten, welche Löhne in Japan gezahlt werden und wie hoch der Mindestlohn ausfällt, haben wir im Beitrag Durchschnittsgehalt und Lebenshaltungskosten in Japan mit den amtlichen Zahlen aufgeschlüsselt.
Häufige Fragen
Brauche ich für Work and Travel einen japanischen Bürgen?
Bei XROSS HOUSE nicht. Das Verfahren ist vereinfacht, ein in Japan ansässiger Bürge wird nicht verlangt. Auf dem reguläreren Mietmarkt hingegen schon — das ist die häufigste Hürde für Neuankömmlinge.
Was kostet der Einzug einmalig?
Im Share House 30.000 ¥, in der möblierten Wohnung 30.000 ¥ im Rahmen der laufenden Aktion (regulär 50.000 ¥). Es fallen weder Kaution noch eine Einmalzahlung an den Vermieter noch eine Maklergebühr an. Bei einem Vertrag auf eigenen Namen ist zusätzlich der Beitritt zu einer Mietbürgschaftsgesellschaft erforderlich, deren Höhe vom gewählten Tarif abhängt und Ihnen auf Anfrage mitgeteilt wird.
Kann ich die Unterkunft aus Deutschland buchen?
Ja. Der Vertrag wird online geschlossen, eine digitale Besichtigung ist möglich und der Abschluss aus dem Ausland ist vorgesehen. Eine Reservierung etwa einen Monat vor Einzug ist ohne Miete für die Wartezeit möglich.
Was passiert, wenn ich Japan vorzeitig verlasse?
Eine Vertragsstrafe entfällt, sofern Sie die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Es fällt eine Verwaltungsgebühr an: 16.500 ¥ im Share House, 55.000 ¥ in der möblierten Wohnung.
Ist die Wohnung tatsächlich vollständig eingerichtet?
Ja. Möbel und Elektrogeräte sind vorhanden — Bett, Kühlschrank, Waschmaschine, Klimaanlage, Mikrowelle, Tisch und Stauraum, wobei die Ausstattung je nach Objekt leicht variiert. Ein Koffer genügt für den Einzug.
Ist WLAN enthalten?
Im Share House und bei SA-XROSS ja, als Teil der Gemeinschaftskosten. In der möblierten Wohnung nicht: Der Anschluss ist ebenso wie Strom, Gas und Wasser separat anzumelden.
Kann ich während des Aufenthalts die Unterkunft wechseln?
Ja, kostenfrei, auch in eine andere Präfektur oder eine andere Zimmerkategorie. Die Einzugskosten fallen nicht erneut an. Bei einem Vertrag auf eigenen Namen kann eine erneute Prüfung durch die Mietbürgschaftsgesellschaft nötig werden.
Wie lange muss ich mich mindestens binden?
Einen Monat. Der Vertrag ist ein auf ein Jahr befristeter Mietvertrag, mit einmonatiger Frist und ohne Vertragsstrafe kündbar.
Wo prüfe ich die Visumsbedingungen verbindlich?
Beim japanischen Außenministerium und bei der Japanischen Botschaft in Deutschland beziehungsweise dem zuständigen Generalkonsulat. Voraussetzungen und Kontingente ändern sich — verlassen Sie sich ausschließlich auf diese Stellen.
Zusammenfassung
Das Budget für Work and Travel in Japan entscheidet sich an der Unterkunft. Auf dem regulären Mietmarkt summieren sich fehlender Bürge, Kaution, nicht erstattungsfähige Zahlung an den Vermieter, Maklergebühr und vollständige Möblierung. In einer möblierten Wohnung reduziert sich der Einstieg auf feste 30.000 ¥ ohne Bürgen, mit einmonatiger Kündigungsfrist und kostenfreiem Wechsel, falls sich Ihre Pläne ändern. Die Visumsbedingungen selbst klären Sie bitte bei den offiziellen Stellen.
Verfasst vom Team von XROSS HOUSE, Betreiber von Share Houses und möblierten Wohnungen in Japan. Für Visumsfragen sind die japanischen Behörden zuständig.