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WLAN-Router-Verleih für Bewohner: Gebühren und Bedingungen [ab September 2026]

Letzte Aktualisierung:2026.09.25

Alles zum Verleih tragbarer WLAN-Router, den XROSS HOUSE im September 2026 gestartet hat: Gebühren, Datenvolumen, Beantragung sowie Kündigung und Rückgabe des Routers.

Inhaltsverzeichnis

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Seit dem 11. September 2026 verleiht XROSS HOUSE tragbare WLAN-Router an seine Bewohner. Die Kosten: eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 4.000 ¥ und eine monatliche Gebühr von 4.000 ¥ (jeweils inklusive Steuern). Dafür erhalten Sie 100 GB Datenvolumen pro Monat. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit und keine Kündigungsgebühr. Abgerechnet wird pro Kalendermonat, ohne tageweise Berechnung.

Der Service richtet sich an Bewohner, deren Zimmer keinen Internetanschluss hat. Sobald der Router bei Ihnen ist, schalten Sie ihn ein und verbinden Ihr Smartphone oder Ihren Laptop. Für die Beantragung brauchen Sie weder eine japanische Handynummer noch einen Bürgen. Im Folgenden finden Sie die Gebühren, den Leistungsumfang der Verbindung und die Abläufe bei Beantragung, Kündigung und Rückgabe des Routers.

Das Wichtigste in Kürze
  • 4.000 ¥ Bearbeitungsgebühr (nur einmalig) und 4.000 ¥ monatliche Gebühr, inklusive Steuern. Bei der Beantragung zahlen Sie beides zusammen (8.000 ¥); ab dem zweiten Monat nur noch 4.000 ¥ pro Monat
  • 100 GB Datenvolumen pro Monat, zurückgesetzt am 1. jedes Monats
  • Keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsgebühr. Abrechnung pro Monat, ohne tageweise Berechnung
  • Keine japanische Telefonnummer und kein Bürge nötig. Kündigen Sie wegen Ihres Auszugs, ist für das WLAN kein eigener Schritt nötig

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Was ist der Verleih mobiler WLAN-Router?

Wir leihen Ihnen einen kleinen WLAN-Router, den Sie überallhin mitnehmen können. Sobald Sie ihn einschalten, können sich Smartphone, Laptop oder Tablet damit verbinden und ins Internet gehen.

Die Mobilfunkverbindung bezieht XROSS HOUSE von einem Telekommunikationsanbieter. Wir überlassen Ihnen diese Verbindung zusammen mit dem Router.

Wer den Service nutzen kann

Beantragen können ihn alle, die derzeit in einem von XROSS HOUSE verwalteten Objekt wohnen. Es handelt sich um eine kostenpflichtige Option für Zimmer ohne Internetanschluss, etwa in unseren möblierten Wohnungen. In unseren Share Houses und Shared Apartments (SA-XROSS) gibt es bereits gemeinsames WLAN, das die Bewohner kostenlos nutzen.

Besonders praktisch ist der Service, wenn Sie:

  • gerade in Japan angekommen sind und noch keine japanische Telefonnummer haben
  • für einen festen Zeitraum bleiben, etwa zum Studium oder für einen beruflichen Einsatz
  • kurz nach dem Einzug online sein müssen, für die Arbeit oder um mit der Familie in Kontakt zu bleiben

Cloud-SIM: Der Router wählt die beste verfügbare Verbindung

Der Router arbeitet mit einem sogenannten Cloud-SIM-System. Statt die SIM-Karte eines bestimmten Mobilfunkanbieters zu nutzen, verbindet er sich automatisch mit dem Netz des Anbieters, das gerade den besten Empfang bietet. Sie müssen nichts einstellen oder umschalten.

Bitte vor der Beantragung beachten

  • Den Mobilfunkanbieter, mit dem sich der Router verbindet, können Sie nicht auswählen
  • Die Netzwahl dauert einen Moment. Direkt nach dem Einschalten ist daher eventuell noch keine Verbindung möglich
  • Je nach Empfang wechselt der Router automatisch das Netz; dabei kann die Verbindung kurz unterbrochen werden
  • Der Router unterstützt nur 4G/LTE (5G ist nicht verfügbar)

Gebühren und Bezahlung

Es gibt nur zwei Gebühren.

GebührBetrag (inkl. Steuern)Wann sie anfällt
Bearbeitungsgebühr4.000 ¥Bei der Beantragung (nur einmalig)
Monatliche Gebühr4.000 ¥Jeden Monat ab dem Monat, in dem Sie starten

Bei der Beantragung zahlen Sie insgesamt 8.000 ¥: die Bearbeitungsgebühr von 4.000 ¥ plus 4.000 ¥ für Ihren ersten Monat. Ab dem zweiten Monat zahlen Sie nur noch die monatliche Gebühr von 4.000 ¥. Die Bearbeitungsgebühr wird in keinem Fall erstattet.

Keine tageweise Abrechnung

Abgerechnet wird pro Kalendermonat. Beginnen oder kündigen Sie mitten im Monat, fällt für diesen Monat trotzdem die volle Monatsgebühr an. Berechnet wird ab dem Monat, in den das bei der Beantragung gewählte Startdatum fällt.

Umgekehrt erhalten Sie auch bei einem Start mitten im Monat die vollen 100 GB für diesen Monat. Auch Ihr Datenvolumen wird nicht anteilig gekürzt.

Das Startdatum wählen Sie bei der Beantragung. Ziehen Sie gegen Ende eines Monats ein, sprechen Sie bitte mit unseren Mitarbeitenden ab, wann Sie beginnen möchten.

Bezahlung

Die monatliche Gebühr wird als eigener Posten getrennt von Miete und Gemeinschaftskosten berechnet. Sie können sie aber gern zusammen mit der Miete in einer Banküberweisung bezahlen. Zahlungsweg und Fälligkeiten erklären wir Ihnen bei der Beantragung.

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Datenvolumen, Geschwindigkeit und Nutzungsgebiet

Datenvolumen100 GB pro Monat (vom 1. bis zum letzten Tag des Monats, Zurücksetzung am 1. um 0 Uhr)
Nach 100 GBDie Geschwindigkeit ist bis zum Monatsende auf höchstens 128 kbit/s begrenzt. Sie bleiben verbunden, Videostreaming ist dann aber kaum noch möglich
GeschwindigkeitBest-Effort-Prinzip, nicht garantiert
Netz4G/LTE (Cloud-SIM)
TelefonieNur Datenverbindung. Normale Telefonate sind nicht möglich, Anrufe über Apps wie LINE oder WhatsApp funktionieren aber
NutzungsgebietNur in Japan

Da der Service über das Mobilfunknetz läuft, kann die Verbindung an Orten mit schwachem Empfang, etwa unter der Erde oder hinter großen Gebäuden, sowie zu Stoßzeiten instabil sein. Oft hilft es, den Router näher ans Fenster zu stellen oder ihn neu zu starten. Bitte beachten Sie: Für Zeiten, in denen aus diesen Gründen keine Verbindung besteht, erstatten oder mindern wir die Gebühr nicht.

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Bitte nehmen Sie den Router nicht ins Ausland mit. Verbindet er sich über ein ausländisches Netz, stellen wir Ihnen die dadurch entstehenden Verbindungskosten zusätzlich zur monatlichen Gebühr in Rechnung.

Von der Beantragung bis zum Erhalt des Routers

Sie können den Router vor oder nach Ihrem Einzug beantragen.

  1. Beantragen: Unsere Mitarbeitenden erklären Ihnen den Service beim Abschluss Ihres Mietvertrags. Möchten Sie ihn erst nach dem Einzug beantragen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice für Bewohner. Die Beantragung erfolgt, nachdem Sie den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben
  2. Bezahlen: Sie zahlen die Bearbeitungsgebühr von 4.000 ¥ und 4.000 ¥ für Ihren ersten Monat (insgesamt 8.000 ¥)
  3. Lieferung: Sobald wir Ihre Zahlung bestätigt haben, schicken wir den Router per Letter Pack (Japan Post). In der Regel kommt er innerhalb von etwa einer Woche bis zehn Tagen an
  4. Loslegen: Schalten Sie den Router ein und verbinden Sie Smartphone oder Laptop mit seinem WLAN

Wir können erst nach Zahlungseingang versenden. Wenn Sie den Router schon am Einzugstag haben möchten, beantragen Sie ihn deshalb bitte frühzeitig, am besten beim Abschluss Ihres Mietvertrags. Kommt Ihre Zahlung verspätet und der Router erst im Folgemonat an, bleibt Ihr Startmonat unverändert.

Kommen Sie ohnehin in unser Büro, etwa um Ihre Schlüssel abzuholen, können wir Ihnen den Router unter Umständen persönlich übergeben. Wie Sie ihn erhalten, teilen wir Ihnen bei der Beantragung mit.

Lieferumfang

Sie erhalten den Router und ein Ladekabel. Ein Netzteil (der Stecker für die Steckdose) ist nicht enthalten. Bitte verwenden Sie eines mit mindestens 5 V/2 A. Ein vorhandenes Smartphone-Netzteil genügt, wenn es diese Werte erfüllt.

Jeder Router wird vor dem Versand geprüft, es kann sich aber um ein gebrauchtes Gerät handeln. Passt die Sendung nicht in Ihren Briefkasten, hinterlässt Japan Post eine Benachrichtigungskarte. Bitte vereinbaren Sie die erneute Zustellung, bevor die Frist auf der Karte abläuft. Geht der Router an uns zurück und muss erneut verschickt werden, berechnen wir eine Gebühr von 1.000 ¥ (inkl. Steuern) für die erneute Zustellung.

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Wenn der Router defekt ist oder verloren geht

Funktioniert der Router bei normaler Nutzung nicht mehr, schicken wir Ihnen kostenlos ein Ersatzgerät und übernehmen die Versandkosten in beide Richtungen. Wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice für Bewohner und schicken Sie den defekten Router bis zum Tag nach Ihrer Meldung an uns zurück.

Für die Tage, an denen Sie den Service während des Austauschs nicht nutzen können, mindern oder erstatten wir die Gebühr nicht. Dauert ein Austausch jedoch länger, können wir im Einzelfall mit Ihnen über eine Minderung sprechen.

Wird der Router durch Ihre eigene Unachtsamkeit beschädigt, nass oder geht er verloren, berechnen wir 16.500 ¥ (inkl. Steuern). Bei Verlust oder Diebstahl informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich.

Kündigung und Rückgabe des Routers

Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit und weder Kündigungsgebühren noch Vertragsstrafen. Auch der Kündigungsmonat wird voll berechnet, ohne tageweise Abrechnung.

Wenn Sie ausziehen

Für das WLAN müssen Sie nichts gesondert tun. Mit Ihrer Kündigung des Mietvertrags nehmen wir auch die Kündigung des WLAN entgegen. Das WLAN endet mit Ihrem Auszugsdatum.

Wenn Sie wohnen bleiben und nur das WLAN kündigen möchten

Reichen Sie unser Kündigungsformular bis zum letzten Tag des Monats vor Ihrem gewünschten Kündigungsmonat bei unserem Kundenservice für Bewohner ein. Das Formular können Sie per E-Mail schicken. Beispiel: Für eine Kündigung zum Ende November reichen Sie es bis zum 31. Oktober ein.

Melden Sie sich erst nach dieser Frist, wird die Kündigung zum Ende des Folgemonats wirksam, und Sie zahlen für beide Monate.

Rückgabe des Routers

Schicken (oder bringen) Sie den Router samt Ladekabel bis zum Tag nach Ihrem Kündigungsdatum an die Zentrale von XROSS HOUSE. Maßgeblich ist das Versanddatum, nicht das Eingangsdatum. Die Rücksendeadresse erhalten Sie bei der Kündigung.

Können wir den fristgerechten Versand nicht bestätigen oder fehlt etwas bzw. ist etwas beschädigt, berechnen wir 16.500 ¥ (inkl. Steuern). Das gilt auch, wenn der Router beim Auszug im Zimmer zurückbleibt.

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich den Router ohne japanische Telefonnummer beantragen?

Ja. Sie brauchen weder eine japanische Handynummer noch einen Bürgen. Der Service steht auch Bewohnern offen, die gerade erst in Japan angekommen sind.

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit?

Es gibt keine. Sie können den Router auch nur einen Monat lang nutzen, und es fällt keine Kündigungsgebühr an. Abgerechnet wird pro Monat, ohne tageweise Berechnung.

Kann ich den Router auch nach dem Einzug beantragen?

Ja. Wenden Sie sich an unseren Kundenservice für Bewohner. Sie können den Router jederzeit beantragen, solange Sie in einem Objekt von XROSS HOUSE wohnen.

Wird die Gebühr anteilig berechnet, wenn ich mitten im Monat starte?

Nein. Für den Startmonat fällt die volle Monatsgebühr an. Dafür können Sie in diesem Monat die vollen 100 GB nutzen.

Was passiert, wenn ich mehr als 100 GB verbrauche?

Die Geschwindigkeit wird bis zum Monatsende auf höchstens 128 kbit/s begrenzt. Sie bleiben verbunden, Videostreaming ist dann aber kaum noch möglich. Das Datenvolumen wird am 1. um 0 Uhr zurückgesetzt.

Kann ich damit telefonieren?

Der Service ist eine reine Datenverbindung, normale Telefonate sind daher nicht möglich. Anrufe über Apps wie LINE oder WhatsApp funktionieren.

Was muss ich beim Auszug tun?

Für das WLAN nichts Zusätzliches. Mit Ihrer Kündigung des Mietvertrags kündigen wir auch das WLAN. Bitte schicken Sie Router und Ladekabel bis zum Tag nach Ihrem Auszugsdatum an unsere Zentrale zurück. Bleiben sie im Zimmer zurück, fällt eine Gebühr an.

Zusammenfassung

Unser Verleih mobiler WLAN-Router ist eine kostenpflichtige Option, mit der Sie in einem Zimmer ohne Internetanschluss online sind, sobald der Router ankommt. Er kostet eine Bearbeitungsgebühr von 4.000 ¥ und 4.000 ¥ pro Monat (inkl. Steuern), ohne Mindestlaufzeit. Abgerechnet wird pro Monat, ohne tageweise Berechnung.

Wenn Sie auch bei Strom, Gas und Wasser Unterstützung möchten, lesen Sie unseren Ratgeber für Bewohner aus dem Ausland. Wenn Sie Bettzeug brauchen, bieten wir außerdem einen Verleih von Futons und Matratzen an.

Alle Einzelheiten finden Sie in den Nutzungsbedingungen, die Sie bei der Beantragung erhalten. Suchen Sie noch ein Zimmer und haben Sie Fragen dazu, kontaktieren Sie uns gern.

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